Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkaufs-
und Lieferbedingungen
Die Karl Jenter GmbH, Steinbeisstrasse 5, in 72636 Frickenhausen, wickelt die uns erteilten Aufträge allein auf der Grundlage der nachstehenden niedergelegten Bedingungen ab. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit Ihnen, unserem Kunden.
Unsere Bedingungen sind auch dann maßgebend, wenn Sie selbst Bedingungen stellen, die von unseren abweichen. Ihre Bedingungen gelten nur dann, wenn wir die abweichenden Bedingungen Ihnen gegenüber ausdrücklich schriftlich bestätigen.
1. Zustandekommen des Vertrages
Unsere Angebote sind freibleibend und stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, sofern nicht ausdrücklich im Angebot auf die Verbindlichkeit des Angebots hingewiesen wird.
Der Vertrag kommt zustande nach Klärung aller Bedingungen durch die Annahme Ihrer Bestellung durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung/Rechnung. Allein unsere Auftragsbestätigung/Rechnung mit der darin enthaltenen Beschreibung der von uns zu erbringenden Leistung legt den Umfang unserer Leistungsverpflichtung sowie die Einzelheiten der Beschaffenheit unserer Leistung fest.
2. Preise
Unsere Preise in der Preisliste verstehen sich in Euro ab Werk und enthalten keine Verpackungs- und Portokosten. In Angeboten und Auftragsbestätigungen werden die gesetzliche Mehrwertsteuer und die Kosten für Verpackung und Porto ausgewiesen. Sämtliche in unseren Angeboten und/oder Auftragsbestätigungen abgegebenen Preise gelten für die Dauer der darin mitgeteilten oder bestätigten Frist. Längstens jedoch sechs Monate.
Nachträgliche Herabsetzung der Bestellmengen und/oder die Verringerung vereinbarter Abrufe berechtigen uns zu angemessener Senkung des Rabattangebots.
3. Zahlung
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Neukunden kann die Ware nur gegen Vorkasse bezogen werden. Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, ihnen Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechen. Die Annahme von Schecks behalten wir uns ausdrücklich vor. Sie werden grundsätzlich nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung mit befreiender Wirkung. Diskontspesen und weitere Kosten der Zahlungsmittel gehen zu Ihren Lasten. Gegenüber unseren Forderungen dürfen Sie nur wegen solcher Gegenforderungen das Zurückbehaltungsrecht ausüben oder aufrechnen, die unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.
4. Liefertermin und Lieferung
Die Angabe des Lieferzeitpunkts erfolgt nach bestem Wissen ohne Gewähr. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tage unserer Auftragsbestätigun, jedoch nicht vor Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten.
Die Lieferfristen gelten als eingehalten, wenn die von uns geschuldeten Teile im vereinbarten Zeitpunkt unser Werk verlassen oder aber von uns im Lieferwerk zur Verfügung gestellt werden, wenn Sie sich im Verzuge der Abnahme befinden. Wir geraten nicht in Verzug, wenn die Lieferung infolge eines Umstandes unterbleibt, den wir nicht zu vertreten haben. Wir vereinbaren, dass nicht zu vertreten sind: Ereignisse höherer Gewalt, Streiks und Aussperrungen, Unfälle und alle sonstigen Ursachen, die eine teilweise oder vollständige Arbeitseinstellung bedingen, wie etwa Materialmangel, Mangel an Betriebsstoffen, Transportschwierigkeiten, Schwierigkeiten in der Energieversorgung, Betriebsstörungen aller Art oder im Zuliefererbetrieb. In all diesen Fällen sind wir berechtigt, die Lieferung an Sie um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. In allen Fällen werden wir Ihnen jedoch unverzüglich den Beginn und das voraussichtliche Ende derartiger Behinderungen umgehend mitteilen. Im Falle unseres Lieferverzuges haben Sie uns eine mit Ablehnungsandrohung versehene angemessene Nachfrist von mindestens 15 Arbeitstagen zu setzen. Nach deren fruchtlosem Ablauf können Sie das Recht auf Rücktritt oder Schadensersatz nur für den Teil des Vertragsumfanges geltend machen, der von uns nicht erfüllt ist. Auf Wegfall des Interesses können Sie sich jedoch nicht berufen.
Treten bei Ihnen wesentliche Vermögensverschlechterungen nach Vertragsschluss ein oder werden derartige Vermögensverschlechterungen erst nach Vertragsschluss bekannt, so haben wir das Recht, unsere Leistung zu verweigern und zu verlangen, dass Sie die Gefährdung des Vertragszwecks durch eine ausreichende Sicherheitsleistung beseitigen. Kommen Sie dem Verlangen auf Sicherheitsleistung innerhalb von uns gesetzter angemessener Frist nicht nach, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen.
Die Lieferung erfolgt stets in handelsüblicher Ausführung. Teillieferungen gelten als Geschäfte für sich, sie werden gesondert in Rechnung gestellt und sind besonders zu bezahlen. Bei Verträgen mit fortlaufender Auslieferung sind uns Arten und Sorteneinteilung rechtzeitig mitzuteilen.
5. Verpackung, Versand, Gefahrübergang
Wenn Sie uns nichts Besonderes vorgeben, bleibt die Versandart unserem Ermessen vorbehalten, ohne dass wir die Verantwortung für die günstigste Verfrachtung übernehmen. Es wird alles unversichert versandt.
Mit dem Verlassen des Werkes gehen sämtliche Kosten und Risiken, die mit dem Versand zu tun haben, auf Sie über, auch wenn wir den Versand mit unseren Fahrzeugen durchführen. Wird die Ware versandt – gleichgültig auf wessen Kosten –, so geht die Gefahr auf Sie über mit der Auslieferung an den mit dem Versand Betrauten, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werks. Transportschäden müssen Sie bei Empfang der Ware sofort anzeigen. Die Versicherung der Waren gegen Transportschäden wird von uns nur dann vorgenommen, wenn Sie uns damit ausdrücklich beauftragen. In diesem Falle berechnen wir Ihnen die ausgelegten Versicherungsprämien. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf Sie über.
Kosten für Verpackung und Versand, können Sie unseren aktuellen Versandkostenbedingungen entnehmen.
6. Rügepflicht, Gewährleistung und Haftung
Unter Hinweis darauf, dass keine unserer Erklärungen eine Garantie im Sinne von § 276 Abs. 1 BGB darstellt, übernehmen wir die Gewährleistung und Haftung für unsere Lieferungen und Leistungen nach Maßgabe folgender, die gesetzlichen Regeln ergänzenden Abreden:
Sie sind verpflichtet, die Ihnen von uns gelieferten Produkte – auch wenn zuvor Muster oder Proben übersandt worden waren – unverzüglich nach Eintreffen bei Ihnen auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit, die auch das Vorhandensein der vertragsmäßigen Beschaffenheit einschließt, sorgfältig stichprobenhaft zu untersuchen. Die Lieferung gilt als genehmigt, wenn Sie eine Mängelrüge nicht unverzüglich schriftlich nach Eingang bei Ihnen erheben und setzt voraus, dass sich die gelieferten Teile noch im Anlieferungszustand befinden. Ist der Mangel bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung nicht erkennbar, so ist er jedoch spätestens 7 Tage nach seiner Entdeckung schriftlich oder per Telefax/E-Mail bei uns zu rügen.
Transportschäden müssen sofort dem Spediteur oder Frachtführer bei Anlieferung angezeigt werden, es darf ihm keine reine Quittung erteilt werden. Liegt eine berechtigte Mängelrüge vor, so sind wir nach unserer Wahl zu Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Wir sind jedoch auch berechtigt, Ihnen den Wert der ausgesonderten Teile gutzuschreiben. Wir tragen die Kosten der Mängelbeseitigung, sofern sich diese nicht dadurch erhöht haben, dass die von uns gelieferten Waren von Ihnen zu einem Ort als dem von Ihnen angegebenen Anlieferort verbracht worden sind. Handelt es sich bei dem Endabnehmer der Ware in der Lieferkette um einen Verbraucher, so sind Sie
– unter den weiteren Voraussetzungen des § 377 HGB – zum Rückgriff nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 478, 479 BGB berechtigt. Jedoch stehen Ihnen Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche nur nach Maßgabe nachstehender Regelungen über die Haftung zu. Für alle Schäden haften wir
– einschließlich eventueller Aufwendungsersatzansprüche
– aus welchem Rechtsgrund auch immer nur, bei Vorsatz, bei eigener grober Fahrlässigkeit, desgleichen bei grober Fahrlässigkeit leitender Angestellter oder der Organe unseres Unternehmens, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit Dritter, bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir schriftlich garantiert haben, bei Mängeln unserer Leistung, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- und Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit. Im letzteren Fall jedoch beschränkt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sämtliche Gewährleistungs-, Schadensersatz- und/oder Aufwendungsersatzansprüche verjähren in einem Jahr nach Übergabe der Vertragsgegenstände.
7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis sämtliche – auch spätere – Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen Ihnen und uns erfüllt sind. Sie sind zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist Ihnen jedoch nicht gestattet. Sie sind gehalten, unsere Rechte beim Weiterverkauf der Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. Darüber hinaus treten Sie schon jetzt Ihre Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Auf unser Verlangen haben Sie uns die zur Einziehung notwendigen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen, dazu vorhandene Unterlagen vorzulegen und den Schuldnern auch die Abtretung mitzuteilen. Etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nehmen Sie für uns vor, ohne dass für uns daraus Verpflichtungen entstehen. Übersteigen die uns nach vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen die zu sichernden Forderungen um 25 %, so werden wir auf Ihr Verlangen im Einzelfall voll bezahlte Lieferungen nach unserer Wahl freigeben. Werden die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren bei Ihnen von Dritten gepfändet, so haben Sie uns sofort von der Pfändung zu verständigen und den pfändenden Dritten auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Alle uns durch die Pfändung entstehenden Kosten tragen Sie. Das gleiche gilt sinngemäß bei einer sonstigen Beeinträchtigung unserer Rechte. Nehmen wir Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts zurück, so wird Ihnen anstelle des Rechnungswerts der Wert gutgeschrieben, der bei einer zumutbaren anderen Veräußerung erzielt werden kann, wobei auch der Aufwand der uns durch die Veräußerung entsteht, zu Ihren Lasten geht.
8. Erfüllungsort, anzuwendendes Recht, Sonstiges
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile ist Nürtingen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Einschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Rechte, die sich aus unserem Vertrag ergeben, dürfen von Ihnen und uns nur im gegenseitigen Einverständnis auf Dritte übertragen werden.
Bei Unwirksamkeit einer Bestimmung wird die Gültigkeit der übrigen Vorschriften nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Vereinbarung treten, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck am nächsten kommt. Alle unsere früheren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen treten hiermit außer Kraft.